Arbeitgeber sparen bei den Sozialabgaben und Arbeitnehmer kommen günstig wie nie an ein brandneues Bike – das moderne Fahrrad-Leasing bietet viele Vorteile. Und das nicht nur während der Laufzeit des Leasingvertrags.
Nach Ablauf des Leasingvertrags können Arbeitnehmer das E-Bike über den Arbeitgeber kaufen. Da das Fahrrad dann bereits einige Kilometer auf dem Tacho hat, betragen die Kosten oft nur noch wenige Prozent des ursprünglichen Neupreises.
Seit 2019 ist es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besonders attraktiv, E-Bikes zu leasen. Das Modell nennt sich Dienstrad-Leasing oder Jobrad-Leasing. Es basiert auf einem einfachen Prinzip:
Während des Leasings gehört Ihnen das E-Bike noch nicht. Erst nach Ablauf des Vertrages haben Sie die Möglichkeit, das Bikeleasing-Fahrrad zu übernehmen – für einen Preis, der meist deutlich unter dem Betrag liegt, den das Fahrrad tatsächlich noch wert ist.
Die Frage lautet also nicht, ob man ein E-Bike über den Arbeitgeber kaufen oder leasen sollte. Eine vielfach genutzte Kombi ist: Erst das Bike leasen und dann kaufen – so sparen Sie am meisten Geld.
Wenn der Vertrag fürs E-Bike-Leasing demnächst ausläuft, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber signalisieren, dass sie das Fahrrad nach Auslaufen des Vertrags zu einem günstigen Preis übernehmen möchten.
Leasing-Anbieter unterbreiten nach Ablauf der Leasing-Zeitspanne ein individuelles Angebot, um das E-Bike aus dem Leasingvertrag zu übernehmen.
Sobald Sie ein Angebot fürs E-Bike erhalten haben, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen: Sie lehnen das Angebot ab und entscheiden sich nicht dazu, Ihr E-Bike über den Arbeitgeber zu kaufen. Dann müssen Sie nichts weiter tun.
Möchten Sie das Angebot annehmen und das Jobrad-Fahrrad übernehmen, zahlen Sie den vereinbarten Preis. Je nachdem, wie der Leasingvertrag und das Kaufangebot ausgestaltet sind, werden dann noch Steuern im Sinne des geldwerten Vorteils fällig. Danach gehört das Fahrrad Ihnen.
Ein Kaufangebot gibt es normalerweise erst, wenn sich die Laufzeit des Leasingvertrags tatsächlich dem Ende nähert. Anderenfalls könnte es nämlich passieren, dass der Arbeitnehmer, der das E-Bike via Gehaltsumwandlung selbst finanziert, als wirtschaftlicher Leasingnehmer eingestuft wird. Dadurch ergeben sich weitreichende Konsequenzen, die sich auf die steuerlichen Vorteile auswirken. Deshalb machen auch wir Ihnen erst ein Angebot, das Leasing-Fahrrad zu übernehmen, wenn der Vertrag ausläuft bzw. ausgelaufen ist.
Wer sich dazu entscheidet, ein E-Bike über den Arbeitgeber zu leasen und das Jobrad nach dem Leasing zu übernehmen, kann doppelt sparen. Denn insbesondere bei hochpreisigen Fahrrädern kann der Preisvorteil bei diesem Modell gegenüber dem Direktkauf enorm sein. Doch nicht nur das – viele weitere Vorteile warten:
Bewegung hält fit und jung. Wer jeden Morgen mit dem Bike zur Arbeit radelt, anstatt im Auto zu sitzen, tut seinem Körper etwas Gutes. Durch die Bewegung werden außerdem Glückshormone ausgeschüttet, die für gute Laune sorgen. Und weil das geleaste Bike auch eine private Nutzung ermöglicht, sind Glückshormon-Boosts in der Freizeit ebenfalls garantiert.
Morgens stundenlang im Stau stehen, Ewigkeiten nach einem Parkplatz suchen, jede rote Ampel mitnehmen – Biker ersparen sich das und kommen wesentlich gelassener auf der Arbeitsstelle an. Denn wo es für Autofahrer eng wird, radeln sie entspannt an der Blechkolonne vorbei. Das schont die Nerven und bringt Pluspunkte aufs Zeitkonto.
Statt mit dem CO2-produzierenden Verbrenner lieber mit dem Elektrofahrrad zur Arbeit – Bikeleasing bzw. nach dem Bikeleasing das Fahrrad übernehmen, macht es möglich. Denn wer das Auto öfter stehen lässt und sich auf zwei Rändern fortbewegt, ist klimaneutral unterwegs.
Ein neues E-Bike ist eine feine Sache – leider sind die Fahrräder mit Motorunterstützung alles andere als günstig. Da bleiben oft nur langes Sparen oder der Gang zum Finanzierungspartner – und das bei derzeit steigenden Zinssätzen. Mehr finanziellen Spielraum bieten moderne Leasingmodelle: Hier nutzt man das neue E-Bike in vollem Umfang für eine geringe monatliche Gebühr. Und der Kaufpreis nach Ablauf des Vertrags macht meist auch nur einen Bruchteil des ursprünglichen Neupreises aus.
Nicht nur beim Kauf des Jobrad-Fahrrads nach dem Leasing lässt sich sparen – schon während des Leasings sind stattliche Steuervorteile für Arbeitnehmer drin. Denn wer sein Dienstrad im Zuge einer Gehaltsumwandlung erhält, muss nur 0,25 Prozent des ursprünglichen Neupreises als geldwerten Vorteil in Form von Steuern zahlen. Zum Vergleich: Bis 2018 war es noch 1 Prozent des Listenpreises.
Beim E-Bike-Leasing sowie dem anschließenden Kauf des Fahrrads müssen zwei steuerliche Vorgaben beachtet werden. Wer ein Dienstrad per Gehaltsumwandlung leasen und danach kaufen möchte, muss beide Vorgaben berücksichtigen. Beim E-Bike-Leasing als Gehaltsextra spielt nur der zweite Faktor beim späteren Kauf eine Rolle.
Die obersten Finanzbehörden haben in den letzten Jahren viel dafür getan, das E-Bike-Leasing zu fördern. Deshalb wurde die monatliche Steuer, die für Arbeitnehmer fällig wird, wenn sie ein Bike über ihren Arbeitgeber leasen (mit Gehaltsumwandlung), kontinuierlich gesenkt. Mittlerweile liegt sie nur noch bei 0,25 Prozent des ursprünglichen Neupreises. Diese müssen monatlich an den Fiskus bezahlt werden.
Sobald die letzte monatliche Leasing-Rate fällig wird, unterbreiten die meisten Leasing-Partner ein Kaufangebot. Dieses beträgt normalerweise zwischen 10 und 20 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers.
In einem BMF-Schreiben aus dem Jahr 2017 wurde jedoch festgelegt, dass diese geringe Summe keinem um übliche Preisnachlässe geminderten Endpreis entspricht. Das BMF geht stattdessen davon aus, dass der übliche Endpreis bei 40 Prozent der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers liegt. Der Differenzbetrag ist als Arbeitslohn von dritter Stelle zu betrachten und muss entsprechend versteuert werden.
Wenn ein Bike nach dem Leasing übernommen werden soll, unterbreitet jeder Leasing-Anbieter ein individuelles Angebot. Hierbei können die Steuern (geldwerter Vorteil) entweder von vornherein einkalkuliert sein oder müssen vom Arbeitnehmer separat bezahlt werden.
Die Preisspanne, um das Bikeleasing-Fahrrad zu übernehmen, schwankt zwischen 10 und 20 Prozent des ursprünglichen Neupreises. Bei einem E-Bike, das neu 5.000,00 Euro kostet, steht es dem Arbeitnehmer also offen, dieses nach dem Leasing für einen Preis von 500,00 bis 1.000,00 Euro zu übernehmen. Das kann sich rentieren, denn insbesondere hochpreisige Bikes sind auch nach einer Zeitspanne von drei Jahren häufig sehr viel mehr wert.
Je nachdem, ob der geldwerte Vorteil bei dieser Transaktion bereits berücksichtigt ist, müssen Arbeitnehmer nach dem E-Bike-Kauf über den Arbeitgeber noch Steuern bezahlen. Diese müssen pauschal für 40 Prozent des ursprünglichen Neupreises angesetzt werden. Hiervon wird lediglich der Angebotspreis abgezogen. Der Rest muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Wir erklären das Ganze anhand zweier Beispielrechnungen:
Es ist nicht nur möglich, nach dem Leasing ein E-Bike über den Arbeitgeber zu kaufen – es kann sogar sehr lohnend sein. Besonders günstig kommen Arbeitnehmer weg, bei denen es das Dienstrad als Gehaltsextra gab: Sie müssen nur noch das oftmals sehr niedrige Kaufangebot des Leasinggebers annehmen, die eventuell anfallenden Steuern zahlen und schon haben sie ein günstiges, modernes Bike.
Doch auch für alle, die das E-Bike-Leasing mit Gehaltsumwandlung nutzen, kann sich der Kauf nach Ablauf des Leasingvertrags lohnen. Hier kommt es aber ganz auf die Bedingungen des Anbieters an: Das Kaufpreisangebot und die Frage nach dem Handling der anfallenden Steuer machen den Unterschied.
Wir haben uns diesbezüglich für eine besonders faire Lösung entschieden und informieren Sie gern über die Möglichkeiten – spätestens, wenn wir Ihnen zum Ablauf des Leasingvertrags ein Kaufpreisangebot unterbreiten.