Fahrradleasing öffentlicher Dienst

  • Mit dem Bike zur Arbeit fahren, fit bleiben und die Umwelt schonen –
    dank Fahrradleasing im öffentlichen Dienst ist das auch für Angestellte von kommunalen Arbeitgebern heute kein Problem mehr.
  • Seit März 2021 gilt der TV-Fahrradleasing, der alle wichtigen Details rund um Diensträder für den öffentlichen Dienst regelt.
  • Die passende Service-Plattform rund ums Fahrradleasing für kommunale Beschäftige finden Sie bei uns – einfach, schnell und sicher zum umweltfreundlichen E-Bike.

Bike-Leasing im öffentlichen Dienst könnte einfacher nicht sein. So funktioniert Fahrrad-Leasing im öffentlichen Dienst.

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Schritte, damit Ihre Beschäftigten klimaneutral mit dem Rad zur Arbeit fahren.

  • Als Arbeitgeber registrieren
  • Vertrag unterschreiben
  • Mitarbeiter registrieren sich oder schicken einfach ein Angebot von dem Bike an velolease
  • Mitarbeiter suchen E-Bike beim Händler aus
  • Arbeitnehmer fahren klimaneutral mit ihrem neuen Bike

Bevor Sie sich auf unserer Plattform registrieren

 

und die ersten Beschäftigten für das E-Bike-Leasing im öffentlichen Dienst freigeschaltet werden, empfehlen wir Ihnen eine kurze Kontaktaufnahme. So können wir Ihnen detailliert erklären, welche Leasing-Varianten wir für Sie auf dem Gepäckträger haben, wie die Entgeltumwandlung funktioniert und welche weiteren Details beim Dienstrad-Leasing speziell von kommunalen Arbeitgebern zu berücksichtigen sind.

Schnelle Kontaktaufnahme,
schnelle Registrierung.

Einfach mailen!

velolease-Vorteile im Überblick

Die Vorteile des Fahrradleasings im öffentlichen Dienst für Arbeitgeber, Beschäftigte und Umwelt liegen auf der Hand:

  • Beschäftigte sind klimaneutral unterwegs
  • Radeln fördert mentale Gesundheit und körperliche Fitness
  • keine zeitraubende Parkplatzsuche
  • Imagegewinn für kommunale Arbeitgeber
  • Motivationsboost für Beschäftigte
  • langfristige Mitarbeiterbindung
  • attraktiver Benefit fördert Zahl der Bewerber für ausgeschriebene Stellen

Rundum-Service für Bike-Leasing im öffentlichen Dienst

Wir treten für Sie in die Pedale und garantieren Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket, mit dem Sie Ihre Mitarbeiter und die Umwelt glücklich machen.

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Ihre Vorteile als öffentlicher Arbeitgeber

  • Bedingungen auf den Tarifvertrag Fahrradleasing zugeschnitten
  • übersichtliche Service-Plattform für alle Infos und Leistungen rund ums Bike-Leasing
  • Absicherung in besonderen Situationen wie Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit, Kündigung oder Tod
  • Versicherung für Rad und Angestellte mit Rundum-sorglos-Paket: „Basis Plus“ oder „Basis Plus Platin“

Unsere Leistungen für Kommunen

 

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Leasing-Variante wählen

Als öffentlicher Arbeitgeber möchten Sie sich fürs Fahrradleasing stark machen? Je nach Größe Ihres Unternehmens können Sie zwischen Rahmenverträgen und Einzelverträgen wählen. Sprechen Sie uns am besten zunächst ganz unverbindlich an – wir versorgen Sie mit allen relevanten Informationen. Tipp: Eine Kontaktaufnahme empfiehlt sich auch hinsichtlich etwaig zu berücksichtigender Vergabeverfahren. Unsere Experten klären Sie gern über alle Details auf.

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Kostenfrei registrieren

Die Registrierung ist für Sie als Arbeitgeber selbstverständlich kostenfrei und mit wenigen Klicks erledigt. Anschließend senden wir Ihnen die Vertragsunterlagen zu. Jetzt heißt es nur noch, unterschreiben, Bestätigung abwarten und schon sind Ihre Mitarbeiter an der Reihe.

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Mitarbeiter freischalten

Ihre Arbeitnehmer registrieren sich ebenfalls kostenfrei auf unserer Plattform. Danach suchen sie sich selbst ein Bike bei einem unserer zahlreichen kooperierenden Händler aus.

Leasing
Rad leasen

Bike gefunden? Die Freischaltung ist reine Formsache: Wir geben das Leasing frei und Ihre Mitarbeiter schwingen sich auf den Sattel.

Leasing-Rate berechnen

 

Dank Entgeltumwandlung ist die Abrechnung so einfach wie Fahrradfahren.

Wir berechnen Ihre
monatliche Leasing-Rate.

Individuelle Berechnung anfordern!

Fahrrad-Leasing als Extra oder Gehaltsumwandlung

 

Leasing per Gehaltsumwandlung: Laut Tarifvertrag haben kommunale Angestellte die Möglichkeit, die Leasingraten monatlich vom Bruttogehalt abziehen zu lassen. Das nennt man Entgeltumwandlung – eine Lösung, die schnell, unkompliziert und günstig ist. Dadurch sparen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusätzlich bei den Lohn- und Sozialversicherungsabgaben.

Leasingrechner

 

FAQs zu Leasing für Kommunen

 

Asian businesswoman go to work at office stand and smiling wear

Laut Tarifvertrag Fahrradleasing müssen Arbeitgeber aus dem öffentlichen Dienst einige Aspekte beachten, die für nicht-kommunale Arbeitgeber nicht gelten. Dazu gehört:

• das Angebot fürs Leasing muss allen Beschäftigten unterbreitet werden, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen
• der Leasingvertrag hat eine maximale Laufzeit von 36 Monaten
• nur ein Bike pro Arbeitnehmer
• das Fahrrad darf maximal 7.000,00 Euro kosten
• zu leasen sind alle Fahrräder gemäß § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
• die Versicherung trägt der Arbeitnehmer

Wer bei einem kommunalen Job ein Fahrrad über den Arbeitgeber least, kann damit nicht nur jeden Tag zur Arbeit fahren. Auch die private Nutzung ist erlaubt. Dafür wird ein Überlassungsvertrag aufgesetzt, der alle Details rund um die Nutzungsbedingungen regelt.