Das Leasing von klassischen Fahrrädern und modernen E-Bikes über den Arbeitgeber boomt. Schließlich bietet das Bike-Leasing viele Vorteile – für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Umwelt.
Was die wenigsten Nutzer wissen: Nicht nur die Arbeitnehmer selbst können profitieren – auch Ehepartner können ein geleastes Fahrrad nutzen. Wie das funktioniert und worauf dabei zu achten ist, wird nachfolgend ausführlich erklärt.
Das E-Bike Leasing für Ehepartner von Arbeitnehmern kann sich auf zwei verschiedene Modelle beziehen. Die Richtlinien legt der Arbeitgeber fest.
Beim ersten Modell least der Arbeitnehmer wie gewohnt ein Fahrrad oder E-Bike über seinen Arbeitgeber. Die beiden entscheiden sich, ob es das neue Rad als Gehaltsextra oder via Gehaltsumwandlung gibt. Anschließend wird ein Überlassungsvertrag aufgesetzt. In diesem wird geregelt, wie der Arbeitnehmer das Fahrrad nutzen kann.
Neben der beruflichen Verwendung ist typischerweise auch die private Nutzung inkludiert – und die kann auf den Ehepartner oder andere im gleichen Haushalt lebende Personen ausgeweitet werden. Damit der Ehepartner das via Leasing erhaltene Bike nutzen kann, muss also eine entsprechende Klausel im Überlassungsvertrag stehen. Hier haben Arbeitnehmer viele Möglichkeiten, sich mit ihrem Arbeitgeber zu einigen.
Viele Arbeitnehmer denken, dass sie über ihren Arbeitgeber immer nur ein einziges Fahrrad leasen könnten. Das ist jedoch nicht korrekt: Theoretisch ist es möglich, gleich mehrere Räder über den Arbeitgeber zu leasen. Dieser muss dem nur zustimmen. Denn der Arbeitgeber legt über den Leasingvertrag fest, welche Rahmenbedingungen fürs Leasing für die Arbeitnehmer seines Unternehmens gelten. Er kann also selbst entscheiden, wie teuer das neue Jobrad maximal sein darf und wie viele Fahrräder ein Arbeitnehmer leasen kann. Durch das sogenannte Mehrfach-Leasing ermöglicht er das E-Bike Leasing für Arbeitnehmer und Ehepartner.
Das Dienstrad-Leasing wird seit einigen Jahren zunehmend beliebter und immer mehr Arbeitnehmer und Arbeitgeber interessieren sich für das E-Bike Leasing, auch für Ehepartner. Kein Wunder, denn das Bike-Leasing bietet etliche Vorteile für alle Beteiligten und die Umwelt.
Wer morgens mit dem E-Bike oder dem klassischen Fahrrad zur Arbeit kommt, ist nicht nur fitter, sondern auch besser gelaunt und weniger gestresst. Im Schnitt fehlen radelnde Angestellte deutlich seltener am Arbeitsplatz als Arbeitnehmer, die mit dem Auto unterwegs sind. Eine Win-Win-Situation für alle: Arbeitnehmer, Jobrad-Ehepartner und Unternehmen.
Ganz gleich, ob man ein modernes E-Bike, ein schnelles Rennrad oder ein robustes Trekkingrad ¬kaufen möchte – neue Fahrräder kosten normalerweise viel Geld. Insbesondere E-Bikes und S-Pedelecs können schnell mehrere tausend Euro kosten. Wird das Fahrrad dagegen via Gehaltsumwandlung geleast, sind satte Einsparungen möglich. Hinzu kommen steuerliche Vergünstigungen und die Möglichkeit, das E-Bike nach dem Leasen günstig zu übernehmen. Noch besser wird es für Mitarbeiter nur, wenn es das neue Jobrad für Ehepartner sogar als Gehaltsextra gibt.
Während autofahrende Arbeitnehmer Tag für Tag jede Menge CO2 in die Atmosphäre pusten, sind Radfahrer CO2-neutral unterwegs. Das schont die Umwelt und das Klima. Und weil die berufliche und private Nutzung beim E-Bike-Leasing für Ehepartner natürlich genauso erlaubt ist, kann man nicht nur auf dem Arbeitsweg, sondern auch in der Freizeit mit einem grünen Gewissen auf Tour sein.
Arbeitgeber bekommen mit dem E-Bike-Leasing für Ehepartner die Chance, sich von ihrer nachhaltigen und fortschrittlichen Seite zu präsentieren. Das punktet nicht nur bei den aktuellen Mitarbeitern des Unternehmens, sondern wirkt auch auf neue Bewerber sowie Kunden, Partner und Co. attraktiv. Dank fairer Konditionen und der Wahl zwischen verschiedenen Leasing- bzw. Abrechnungsmodellen bietet das Dienstrad-Leasing für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine passende Lösung.
Morgens im Stau stecken und dann stundenlang einen Parkplatz suchen – dank E-Bike-Leasing gehört das der Vergangenheit an. Denn Fahrradfahrer kommen im Berufsverkehr schneller voran und parken ihren fahrbaren Untersatz deutlich platzsparender und flexibler. Das gilt natürlich auch für deren Ehepartner. Dadurch bleibt mehr Zeit, um morgens noch ein Weilchen länger im Bett zu entspannen und nach der Arbeit mehr Freizeitspaß zu genießen.
Wer nicht nur sein eigenes, sondern auch das Jobrad für den Ehepartner über den Arbeitgeber leasen darf, spart hohe Investitionskosten. Die monatlichen Leasingkosten sind überschaubar und nach einer Laufzeit von meist nur drei Jahren kann man sich einfach ein neues Fahrrad aussuchen. Auch aus steuerlicher Sicht lohnt sich das Ehepartner-Jobrad.
Über den Arbeitgeber ein Fahrrad zu leasen, bedeutet von der sogenannten Dienstwagen-Regel zu profitieren – allerdings mit deutlichen Vorteilen im Vergleich zum Auto-Leasing. Denn wo Angestellte, die ein reines Benziner- oder Diesel-Kraftfahrzeug leasen, monatlich 1 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil bei den Steuern berücksichtigen müssen, liegt der geldwerte Vorteil beim Dienstrad-Leasing bei gerade einmal 0,25 Prozent. Dadurch ergibt sich in den meisten Fällen nur ein geringer Betrag von wenigen Euros, für den als geldwerter Vorteil Steuern entrichtet werden müssen. Und das gilt auch dann, wenn Arbeitnehmer beim Arbeitgeber ein Fahrrad für den Ehepartner leasen.
Viele Arbeitgeber bieten ihren Angestellten und deren Ehepartnern ein Dienstfahrrad via Gehaltsumwandlung an. Die Angestellten verzichten zugunsten des neuen E-Bikes auf einen Teil ihres Gehalts, mit dem wiederum die Leasingraten beglichen werden. Bei diesem Modell wird der geldwerte Vorteil berechnet und es fallen 0,25 Prozent Steuer an. Schenkt der Arbeitgeber seinen Angestellten und dessen Ehepartnern dagegen das E-Bike als Gehaltsextra, entfällt die Berechnung des geldwerten Vorteils und alle fahren steuerfrei.
S-Pedelecs werden steuerlich anders behandelt als klassische Fahrräder und E-Bikes. Hier ist nicht nur ein geldwerter Vorteil zu versteuern, sondern zusätzlich der Anfahrtsweg zur Arbeit. Und zwar mit 0,03 Prozent des ursprünglichen Listenpreises pro Kilometer.
Das Fahrrad-Leasing für Ehepartner ist nicht komplizierter als das klassische Bike-Leasing für Arbeitnehmer. Entscheidend ist, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich im Vorfeld genau absprechen, damit die Richtlinien klar sind – etwa, ob es das Fahrrad als Gehaltsextra oder via Gehaltsumwandlung gibt, wer die Versicherung zahlt und wie viele Fahrräder maximal für Ehepartner und Familie geleast werden können. Abgesehen davon, sind die folgenden Schritte erforderlich:
Ob Ehepartner oder Kinder ein geleastes E-Bike fahren dürfen, hängt immer von den konkreten Konditionen ab, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Überlassungsvertrag geregelt haben. Von Seiten der Leasinganbieter gibt es keine Gründe, die gegen eine private Nutzung der Bikes durch Familienmitglieder sprechen.
Die Versicherung lässt sich so abschließen, dass andere Nutzer inkludiert sind. Auch gegen Mehrfach-Leasing spricht nichts, denn so kann jeder Arbeitnehmer mehrfach sparen und das Leasing wird noch attraktiver. Ob privatwirtschaftliches Unternehmen oder öffentlicher Dienst – vom Dienstrad-Modell kann jeder profitieren.