Velolease macht Jobrad-Zubehör-Leasing einfach

  • Zum Zubehör-Angebot gehören zum Beispiel: Beleuchtung, Schloss, bestimmte Lenkergriffe, Trinkflaschenhalterung oder ein besonders bequemer Sattel. Aber auch Taschen, Anhänger und Sicherheitsprodukte können mit geleast werden.
  • Die geleasten Bike-Extras werden in den bestehenden Leasing-Vertrag integriert.
  • Extras sucht man sich direkt beim Händler aus, der auch das gewünschte Fahrrad im Angebot hat.
  • Die Upgrades müssen von Anfang an in den Vertrag integriert werden – ein nachträgliches Leasen von Zubehör ist beim Jobrad generell nicht möglich.
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Lohnt sich Bikeleasing-Zubehör?

Leasingfähiges Zubehör zum Jobrad sorgt dafür, dass Sie noch sicherer und mit mehr Spaß mit Ihrem Rad unterwegs sind – sowohl auf dem Weg zur Arbeit als auch in der Freizeit. Ob spezielle Beleuchtung, Fahrradständer oder praktische Lastenrad-Aufbauten – die Auswahl an Bikeleasing-Zubehör ist groß. Entscheiden Sie selbst, über welche Extras Ihr neues Fahrrad verfügen soll.

Jobrad-Leasing inkl. Zubehör: Wir regeln das!

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Wie funktioniert das Hinzufügen von Bikeleasing-Zubehör bei velolease?

Mit velolease ist die Integration des Zubehörs in Ihren Leasingvertrag besonders einfach. So geht’s:

 

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  • Fahrrad-Zubehör beim Händler aussuchen, bei dem auch das Rad ausgewählt wird.

  • Velolease inkludiert das Fahrrad-Zubehör automatisch in Ihren bzw. den Leasingvertrag Ihres Arbeitgebers. Ein separater Vertrag oder eine zusätzliche Rechnung sind nicht nötig.

  • Sie zahlen in bequemen monatlichen Raten und genießen auch für das Zubehör die steuerlichen Vorteile des Jobrad-Leasings über den Arbeitgeber.

Dienstradupgrade – Beispiele für leasingfähiges Fahrrad-Zubehör

Wenn Sie das Go von Ihrem Arbeitgeber bekommen haben, können Sie ihr Fahrrad samt Zubehör beim lokalen Fachhändler vor Ort oder online bestellen. Sie haben die Qual der Wahl zwischen vielen optionalen Extras für Ihr Dienstrad. Wir erläutern, was Sie dabei beachten müssen.

 

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Jedes Fahrrad benötigt eine passende Beleuchtung. Nur so werden Sie als Radfahrer auch bei ungünstigen Lichtverhältnissen optimal gesehen. Darüber hinaus sorgen Vorder- und Rücklicht dafür, dass Sie auch im Dunkeln die Straße gut erkennen können. Verschiedene Beleuchtungsvarianten sind ein beliebtes leasingfähiges Zubehör beim Jobrad. Ob Dynamo- oder Akku-Beleuchtung – man sollte darauf achten, ob gegebenenfalls Maximalkosten im Leasingvertrag enthalten sind.

Das Angebot rund um das Leasing von Zubehör für Diensträder umfasst auch das Thema Sicherheit. Neben der Beleuchtung kann auch ein Schloss geleast werden. Dies ist bei vielen Anbietern von Leasing-Fahrrädern sogar Pflicht. Welche Anforderungen ein Schloss beim Bikeleasing erfüllen muss, damit es ordentlich versichert ist, sollte man unbedingt erfragen. Aber auch ein Helm, Handschuhe oder Bekleidung kann in das Leasing mit reingenommen werden.

Ein Gepäckträger, um darauf einen Fahrradkorb zu montieren, einen Trinkflaschenhalter, damit man bei längeren Touren nicht deydriert oder ein GPS-Diebstahlschutz für das besonders hochwertige Bike – es gibt viele Ergänzungen, die Bikeleasing mit leasingfähigem Zubehör noch attraktiver machen.

Ihr neues Fahrrad gefällt Ihnen hervorragend, aber es dürfte nach Ihrem Geschmack noch etwas individueller aussehen? Sie können Ihr Dienstrad mit zahlreichen Extras personalisieren und dadurch auch optisch aufwerten. Lenkergriffe, Lenker, Sattel, Pedale oder sogar Sonderlackierungen – auf Wunsch lassen sich diese Upgrades am Bike in den Leasingvertrag Ihres Arbeitgebers integrieren.

Wichtig: Bei den meisten Anbietern von Dienstrad-Leasing-Angeboten gilt, dass ausschließlich fest am Rad montiertes Zubehör geleast werden kann. Eine fest montierte Dynamo-Beleuchtung und eine Klingel fürs Fahrrad sind deshalb denkbar, bei einem zweiten Akku fürs E-Bike wird es dagegen schwierig. Ein Blick auf die genauen Konditionen sowie Rücksprache mit dem Arbeitgeber helfen weiter. Denn auch der Arbeitgeber hat, etwa durch die Festsetzung von Höchstbeträgen, gegebenenfalls ein Mitspracherecht bezüglich des leasingfähigen Zubehörs fürs Jobrad.

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Häufig gestellte Fragen zum Zubehörleasing

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Wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit bietet, ein Dienstrad zu leasen, winken viele Steuervorteile. So muss der geldwerte Vorteil beim neuen Rad nur mit der 0,25 %-Regel versteuert werden. Das gewünschte Fahrrad-Zubehör ist hier inklusive. Das gilt für klassische Räder genauso wie für E-Bikes oder Lastenräder.

Wenn Sie Ihr Jobrad mit leasingfähigem Zubehör ausstatten möchten, sollten Sie sich direkt bei der Auswahl des Rads für die gewünschten Extras entscheiden. Diese müssen nämlich von vornherein in den Leasingvertrag aufgenommen werden. Es ist generell nicht möglich, Jobrad-Zubehör nachträglich zu leasen.