Es gibt noch keine geleasten Bikes in Ihrem Unternehmen? Falls Ihr Arbeitgeber noch kein Leasing-Fan ist:
Begeistern Sie ihn vom Dienstrad-Leasing bei velolease.
Sobald er zugestimmt hat, steht Ihrem Traumrad nichts mehr im Weg.
Es dauert nur wenige Minuten und dann sind auch Sie in unserem Portal registriert. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie vom Arbeitgeber. Sie können aber auch einfach ein Angebot über Ihr Traumbike an uns schicken.
Ihren Traum von einem Fahrrad haben Sie gefunden? Ganz gleich ob online oder bei einem Fachhändler: Der jeweilige Händler nimmt über das velolease-Portal Kontakt mit uns auf. Dann wird das erstellte Angebot umgehend von uns freigegeben.
Schwingen Sie sich auf den neuen Sattel und radeln heim. Egal wie, für den täglichen Weg zur Arbeit oder privat gilt: Das Fahrrad oder E-Bike ist jetzt fester Bestandteil in Ihrem Leben.
E-Bike-Leasen für Arbeitnehmer – Vorteile sichern
Zahlen Sie nur kleine monatliche Raten über Ihren Arbeitgeber. Diese werden beim geleasten E-Bike einfach über Ihr Gehalt abgerechnet. Per Gehaltsumwandlung. Wenn Sie von Ihrem Unternehmen einen Zuschuss zum Rad erhalten, wird die oberste Finanzbehörde Ihre steuerlichen Vorteile sicher anrechnen.
Ihre Ersparnisse bleiben unberührt. Mit einem Leasingvertrag über den Arbeitgeber können Sie sich das Fahrrad Ihres Herzens ganz einfach als betriebliches Fahrrad leasen. Leasing-Modell und Markenwahl liegen bei Ihnen.
Mit unseren velolease-Versicherungen „Basis Plus“ und „Basis Plus Platin“ haben Sie Rundum-sorglos-Pakete mit vollständiger Werteabsicherung Ihres Fahrrads oder E-Bikes. Zudem sind alle wichtigen Schadensfälle wie beispielsweise Diebstahl, Unfallschäden, Brand/Explosion, Vandalismus, Arbeitsunfähigkeit oder Kündigung komplett abgesichert. Und das weltweit.
Mobilität steigert nicht nur Ihr mentales Wohlbefinden: Mit einem morgendlichen Ride auf Ihrem Dienstrad stärken Sie Ihr Herz-Kreislauf-System nachhaltig. Fühlen Sie sich gesünder. Die Bewegung macht’s.
Unterstützen Sie doppelt: Luftverschmutzung und Lärmbelästigung waren gestern. Mit Ihren E-Bike-Touren zum Unternehmen und nach Hause verbessern Sie die CO2-Bilanz und fördern den Umweltschutz. Heute fährt man klimaneutral: mit Dienstrad-Leasing.
Die täglichen Autoschlangen inmitten der Großstadt sind für Sie Schnee von gestern! Ihr Motto lautet vielmehr: Schluss mit dem Stress. Ich genieße den Weg zum Job einfach entspannt mit dem Rad.
Mit einem Dienstrad entfällt die Parkplatzsuche definitiv. Denn für Ihr E-Bike finden Sie überall einen passenden Abstellplatz. Häufig bieten Unternehmen Abstellmöglichkeiten für ihre Firmen-Fahrräder an.
Nutzen Sie die Möglichkeit eines günstigen Bike-Leasings über den Arbeitgeber. Sparen Sie beim optionalen Kauf am Ende der Laufzeit bis zu 40 Prozent gegenüber einem Privatkauf. Entspannen Sie auf dem Weg zum Job: Fahren Sie Rad.
Ermitteln Sie Ihre monatliche Rate für Ihr Leasing-Rad. Demnächst mit unserem Online-Leasing-Rechner. Aktuell ermitteln wir die Preisvorteile eines Fahrrad-Leasings für Sie persönlich. Ganz unkompliziert.
Bei einer Gehaltsumwandlung sind Sie als Arbeitnehmer damit einverstanden, einen Teil Ihres Gehalts als Sachbezug zu erhalten. Beispielsweise das Dienstrad. Über einen vertraglich festgelegten Zeitraum wird somit die Leasingrate des Dienstrads als eine Art Sachlohn vom Gehalt abgezogen. Bei der Steuer greift hier die sogenannte Dienstwagenregelung: Für ein E-Bike als Firmenfahrzeug sind seit 2019 lediglich 0,25 Prozent bezogen auf die private Nutzung zu versteuern. Bei einem Firmenwagen (ausgenommen E-Autos) gilt nach wie vor die Ein-Prozent-Regelung. Durch das geringere Bruttogehalt abzüglich des Bikes als Sachwert, fallen für den Arbeitnehmer außerdem geringere Lohn- und Sozialversicherungsabgaben an.
Das Dienstrad-Konzept sieht 36 Monate als Vertragslaufzeit für das Leasing eines Mitarbeiter-Fahrrads vor. Der Vertrag wird zwischen Arbeitgeber und uns als Fahrrad-Leasing-Anbieter geschlossen. Er beginnt jeweils am 1. eines Monats. Hat der Mitarbeiter sein Wunsch-Fahrrad beispielsweise Mitte des Monats vom Fachhändler erhalten, greift unsere Versicherung und deckt den Zeitraum zwischen Erhalt und Leasingbeginn ab.
Ja, natürlich. Haben Sie Ihr Dienstrad per Gehaltsumwandlung geleast, werden bei der Steuer lediglich 0,25 Prozent als geldwerter Vorteil bezüglich der privaten Nutzung versteuert. Im Gegensatz zum Dienstwagen, der mit einem Prozent versteuert wird (ausgenommen E-Autos), sparen Sie enorm. Die private Nutzung wird zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber im Überlassungsvertrag geregelt.
Haben Sie gekündigt und wollen Ihr Bike zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, ist das kein Problem. Der neue Arbeitgeber muss lediglich bei velolease registriert sein.
In allen anderen Fällen greift unsere Versicherung mit Rundum-sorglos-Paket. Im Versicherungspaket sind auch Kündigung vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, längere Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Elternzeit und Tod abgesichert. Sie haben keine weiteren Kosten.
Grundsätzlich ist das eine Entscheidung, die der Arbeitgeber zu treffen hat. Ist dieser für mehr als ein E-Bike Leasing offen, können Sie auch Räder für Ihren Partner und Ihre Kinder leasen.
Im Grunde ja. Wichtig: Für die anstehende Versteuerung des Rads spielt der Rabatt keine Rolle. Bezogen auf die Umwandlungsrate bei einer Gehaltsumwandlung aber schon. Denn hier wird immer die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) als Basis für den Sachwert eines Fahrrads genommen.
Als Werbekosten kann bei der Steuererklärung nach wie vor die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EstG geltend gemacht werden. Diese beträgt 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer – ab dem 21. Kilometer gibt’s 0,38 Euro – unabhängig vom Verkehrsmittel.
Wenn Sie mögen, leasen Sie gleich wieder ein neues E-Bike und geben das bereits geleaste Bike einfach zurück. So haben Sie immer ein neues, super gewartetes Bike. Zudem planen wir – falls Sie das E-Bike oder Fahrrad aus Ihrem Leasingvertrag gerne übernehmen möchten – Ihnen ein Kaufangebot zu machen. Allerdings darf velolease das aus steuerlichen Gründen nicht verbindlich zusagen.