Die meisten Arbeitgeber bieten ihren Kunden ein modernes E-Bike oder ein klassisches Fahrrad via Gehaltsumwandlung an. Noch großzügiger wird es mit dem Dienstrad als Gehaltsextra: Hier gibt es das Rad für die Mitarbeiter ohne eigene Zuzahlung. Und zwar komplett steuerfrei.
Das Leasing von E-Bikes und klassischen Fahrrädern ist die ideale Lösung – und dazu noch so einfach wie Radfahren. So funktioniert’s:
Arbeitgeber, die ihren Angestellten kostenlos ein E-Bike oder Fahrrad zur Verfügung stellen und für dieses ausdrücklich auch die private Nutzung erlauben, punkten bei der Mitarbeiterzufriedenheit, wirken ansprechend auf Bewerber und polieren ihr Image ganz allgemein auf.
Studien zeigen: Wer mit dem Rad oder Pedelec zur Arbeit fährt, ist im Schnitt seltener krank. Arbeitgeber, die ihr Team mit kostenlosen Diensträdern unterstützen, supporten jedoch nicht nur die Gesundheit der Angestellten. Sie ergreifen aktiv Maßnahmen, um Fehltage und Arbeitsausfälle zu reduzieren.
Trotz geldwertem Vorteil werden für als Gehaltsextra spendierte Dienstfahrräder keine Steuern fällig. Das gilt sowohl für Sie als auch für Ihre Mitarbeiter. Gleichzeitig können Sie das Rad als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen – eine klassische Win-win-Situation!
Während Dienstwagen mit Verbrennungsmotor viel CO2 produzieren, sind Fahrräder klimaneutral. Auch E-Bikes bzw. Pedelecs gelten als klimaschonende Alternative zum Kraftfahrzeug. So fördern Sie als Arbeitgeber gleichzeitig den Umweltschutz und Ihr Image als Unternehmen mit Verantwortungsbewusstsein.
Bevor sich Ihre Mitarbeiter in den Sattel schwingen, möchten Sie sichergehen, dass es sich für Sie als Arbeitgeber lohnt, Dienstfahrräder kostenlos als Gehaltsextra anzubieten? Dank unserem Gehaltsextra-Rechner können wir Ihnen darauf eine schnelle Antwort geben. Kontaktieren Sie uns!
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Das Dienstrad als Gehaltsextra bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer viele Vorteile. Vor allem für Arbeitnehmer ist diese Variante noch attraktiver als die Leasing-Option mit Gehaltsumwandlung. Denn schließlich bekommen sie hier ein neues E-Bike oder Fahrrad für lau – geldwerter Vorteil und Co. fallen dabei unter den Tisch, denn Steuern müssen für das Dienstfahrrad nicht entrichtet werden. Das lohnt sich für alle Arbeitnehmer, die vom klassischen Dienstwagen lieber aufs Firmenfahrrad umsteigen möchten.
Und auch für die Arbeitgeber ist dieses Leasing-Modell sehr lohnenswert: Sie können Ihren Mitarbeitern einen attraktiven Bonus anbieten, ohne diesen bei den Lohnnebenkosten berücksichtigen zu müssen. Wer sich bei seinem Team beliebt machen oder neue Fachkräfte anwerben will, ist beim Dienstfahrrad-Leasing genau richtig.
Im Jahr 2019 wurden neue Richtlinien zur steuerlichen Behandlung von Dienstfahrrädern eingeführt. Diese gelten für klassische Fahrräder und E-Bikes, die sowohl für die berufliche als auch für die private Nutzung gedacht sind. Ziel der neuen Richtlinien war es, das Leasing von Firmenfahrrädern für Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch attraktiver zu machen. Deshalb werden Dienstfahrräder steuerlich gefördert. Es gibt zwei Möglichkeiten:
Dienstfahrrad mit Gehaltsumwandlung
Bei diesem Modell zahlt der Angestellte die monatlichen Leasingkosten für sein neues E-Bike selbst – via Gehaltsumwandlung. In diesem Fall muss der Angestellte Steuern zahlen. Hier fällt der sogenannte geldwerte Vorteil ins Gewicht. Früher mussten monatlich 1 bzw. 0,5 Prozent des Listenpreises gezahlt werden. Heute sind es nur noch 0,25 Prozent. Das sind bei Fahrrädern, bei denen die unverbindliche Preisempfehlung im mittleren Bereich liegt, meist nur wenige Cent pro Monat.
Dienstfahrrad als Gehaltsextra
Noch einfacher wird es bei den Steuern, wenn Sie als Arbeitgeber das Rad nicht nur leasen und die Kosten an Ihre Angestellten weitergeben (Stichwort: Gehaltsumwandlung), sondern diese komplett übernehmen. Sie überlassen das E-Bike dann als steuerfreie Zuwendung an Ihre Mitarbeiter. Diese müssen für ihr neues Rad folglich gar keine Steuern zahlen. Und Sie können die Leasingkosten als Betriebskosten absetzen.
Sie möchten Ihren Angestellten ein neues E-Bike als Gehaltsextra anbieten? Nichts leichter als das: Sie müssen sich nur bei uns registrieren, die Verträge unterzeichnen und schon können sich Ihre Fachkräfte ein Dienstrad aussuchen. Wie genau Sie Ihren Angestellten den neuen Bonus schmackhaft machen, bleibt natürlich Ihnen selbst überlassen. Ein paar Ideen:
Vergessen Sie nicht, das Jobrad als Gehaltsextra auch in Stellenausschreibungen aktiv zu bewerben. So punkten Sie bei Fachkräften mit Extravorteilen und Ihrem klimabewussten Engagement. Kleiner Zusatzbonus: Letzteres wissen nicht nur potenzielle Bewerber, sondern auch Kunden und Partner zu schätzen.
Für Sie als Arbeitgeber ist die unverbindliche Preisempfehlung eines Fahrrads sekundär. Schließlich müssen Sie dieses für die berufliche und private Nutzung Ihres Mitarbeiters nicht kaufen – Sie leasen es nur. Und zwar für einen festen monatlichen Betrag. Da dieser jedoch vom Listenpreis abhängig ist, kann es sich gegebenenfalls lohnen, den Maximalwert des Bikes, das sich Ihr Mitarbeiter aussuchen kann, zu begrenzen. Übrigens: Im Zusammenhang mit Dienstfahrrädern gelten die Freigrenzen für Sachbezüge, die normalerweise bei 50 Euro liegt, ausdrücklich nicht. Die Leasingrate darf also höher liegen.
Unser Tipp: Sprechen Sie uns vor Vertragsabschluss ganz einfach an. Gemeinsam klären wir, wie hoch die monatlichen Leasingraten für E-Bike und Co. ausfallen dürfen und was Ihre Angestellten dafür bekommen können. Parallel dazu finden wir heraus, ob für Sie und Ihr Unternehmen ein Einzelvertrag oder ein Rahmenvertrag die beste Lösung ist.