Ein Dienstrad als Gehaltsextra – für viele Unternehmen die beste Art, kompetente Fachkräfte anzuwerben und zu halten, denn für Arbeitnehmer ist das Dienstrad in diesem Fall komplett steuerfrei. Den geldwerten Vorteil müssen Mitarbeiter nicht versteuern.

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Fahrrad und E-Bike als Gehaltsextra – echt attraktiv!

Die meisten Arbeitgeber bieten ihren Kunden ein modernes E-Bike oder ein klassisches Fahrrad via Gehaltsumwandlung an. Noch großzügiger wird es mit dem Dienstrad als Gehaltsextra: Hier gibt es das Rad für die Mitarbeiter ohne eigene Zuzahlung. Und zwar komplett steuerfrei.

  • Mit dem Fahrrad ist man umweltschonender unterwegs, hält sich fit und umgeht die nervige Parkplatzsuche.
  • Ein E-Bike als Gehaltsextra erhöht die Attraktivität des Unternehmens für neue Fachkräfte und stärkt die Unternehmensbindung bereits angestellter Mitarbeiter.

Angestellte müssen keinen geldwerten Vorteil für die private Nutzung versteuern, wenn die Leasingrate komplett vom Arbeitgeber getragen wird.

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Wie funktioniert das Dienstrad als Gehaltsextra?

 

Das Leasing von E-Bikes und klassischen Fahrrädern ist die ideale Lösung – und dazu noch so einfach wie Radfahren. So funktioniert’s:

 

  • Schritt 1: Registrieren Sie sich bei uns in wenigen Schritten per Mail oder Telefon. Legen Sie dabei fest, ob Sie einen Einzelvertrag oder einen Rahmenvertrag wünschen. Der gesamte Registrierungsprozess dauert nur wenige Minuten. Anschließend erhalten Sie von uns Vertragsunterlagen, die Sie nur noch unterschreiben müssen.
  • Schritt 2: Sobald alle Verträge unterschrieben sind, können sich Ihre Mitarbeiter ein Bike bei einem Fachhändler oder Premium Partner velolease aussuchen. Wir kümmern uns um den Rest.
  • Schritt 3: Nach der Freigabe erhält der Fachhändler die Übernahmescheine. Der Mitarbeitende kann das Bike abholen und die nächste Biketour genießen.

Ihre Vorteile im Überblick – Dienstrad als Gehaltsextra

 

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Attraktiver Arbeitgeber

Arbeitgeber, die ihren Angestellten kostenlos ein E-Bike oder Fahrrad zur Verfügung stellen und für dieses ausdrücklich auch die private Nutzung erlauben, punkten bei der Mitarbeiterzufriedenheit, wirken ansprechend auf Bewerber und polieren ihr Image ganz allgemein auf.

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Gesunde Arbeitnehmer

Studien zeigen: Wer mit dem Rad oder Pedelec zur Arbeit fährt, ist im Schnitt seltener krank. Arbeitgeber, die ihr Team mit kostenlosen Diensträdern unterstützen, supporten jedoch nicht nur die Gesundheit der Angestellten. Sie ergreifen aktiv Maßnahmen, um Fehltage und Arbeitsausfälle zu reduzieren.

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Steuerfreiheit

Trotz geldwertem Vorteil werden für als Gehaltsextra spendierte Dienstfahrräder keine Steuern fällig. Das gilt sowohl für Sie als auch für Ihre Mitarbeiter. Gleichzeitig können Sie das Rad als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen – eine klassische Win-win-Situation!

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Umweltschutz

Während Dienstwagen mit Verbrennungsmotor viel CO2 produzieren, sind Fahrräder klimaneutral. Auch E-Bikes bzw. Pedelecs gelten als klimaschonende Alternative zum Kraftfahrzeug. So fördern Sie als Arbeitgeber gleichzeitig den Umweltschutz und Ihr Image als Unternehmen mit Verantwortungsbewusstsein.

Gehaltsextra-Rechner

 

Bevor sich Ihre Mitarbeiter in den Sattel schwingen, möchten Sie sichergehen, dass es sich für Sie als Arbeitgeber lohnt, Dienstfahrräder kostenlos als Gehaltsextra anzubieten? Dank unserem Gehaltsextra-Rechner können wir Ihnen darauf eine schnelle Antwort geben. Kontaktieren Sie uns!

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FAQ zum Thema Dienstrad als Gehaltsextra

 

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Das Dienstrad als Gehaltsextra bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer viele Vorteile. Vor allem für Arbeitnehmer ist diese Variante noch attraktiver als die Leasing-Option mit Gehaltsumwandlung. Denn schließlich bekommen sie hier ein neues E-Bike oder Fahrrad für lau – geldwerter Vorteil und Co. fallen dabei unter den Tisch, denn Steuern müssen für das Dienstfahrrad nicht entrichtet werden. Das lohnt sich für alle Arbeitnehmer, die vom klassischen Dienstwagen lieber aufs Firmenfahrrad umsteigen möchten.

Und auch für die Arbeitgeber ist dieses Leasing-Modell sehr lohnenswert: Sie können Ihren Mitarbeitern einen attraktiven Bonus anbieten, ohne diesen bei den Lohnnebenkosten berücksichtigen zu müssen. Wer sich bei seinem Team beliebt machen oder neue Fachkräfte anwerben will, ist beim Dienstfahrrad-Leasing genau richtig.

Im Jahr 2019 wurden neue Richtlinien zur steuerlichen Behandlung von Dienstfahrrädern eingeführt. Diese gelten für klassische Fahrräder und E-Bikes, die sowohl für die berufliche als auch für die private Nutzung gedacht sind. Ziel der neuen Richtlinien war es, das Leasing von Firmenfahrrädern für Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch attraktiver zu machen. Deshalb werden Dienstfahrräder steuerlich gefördert. Es gibt zwei Möglichkeiten:

Dienstfahrrad mit Gehaltsumwandlung

Bei diesem Modell zahlt der Angestellte die monatlichen Leasingkosten für sein neues E-Bike selbst – via Gehaltsumwandlung. In diesem Fall muss der Angestellte Steuern zahlen. Hier fällt der sogenannte geldwerte Vorteil ins Gewicht. Früher mussten monatlich 1 bzw. 0,5 Prozent des Listenpreises gezahlt werden. Heute sind es nur noch 0,25 Prozent. Das sind bei Fahrrädern, bei denen die unverbindliche Preisempfehlung im mittleren Bereich liegt, meist nur wenige Cent pro Monat.

Dienstfahrrad als Gehaltsextra

Noch einfacher wird es bei den Steuern, wenn Sie als Arbeitgeber das Rad nicht nur leasen und die Kosten an Ihre Angestellten weitergeben (Stichwort: Gehaltsumwandlung), sondern diese komplett übernehmen. Sie überlassen das E-Bike dann als steuerfreie Zuwendung an Ihre Mitarbeiter. Diese müssen für ihr neues Rad folglich gar keine Steuern zahlen. Und Sie können die Leasingkosten als Betriebskosten absetzen.

Sie möchten Ihren Angestellten ein neues E-Bike als Gehaltsextra anbieten? Nichts leichter als das: Sie müssen sich nur bei uns registrieren, die Verträge unterzeichnen und schon können sich Ihre Fachkräfte ein Dienstrad aussuchen. Wie genau Sie Ihren Angestellten den neuen Bonus schmackhaft machen, bleibt natürlich Ihnen selbst überlassen. Ein paar Ideen:

  • Spendieren Sie das Dienstrad als Extra jedem Mitarbeiter, der in Fahrradentfernung von Ihrem Unternehmen wohnt.
  • Schreiben Sie das E-Bike als Gehaltsextra als echten Bonus aus – für Mitarbeiter, die sich durch besondere Leistungen hervorgetan haben.
  • Weiterhin ist das Pedelec als Geschenk für langjährige Unternehmenszugehörigkeit, einen erfolgreichen Projektabschluss und vieles mehr denkbar.

Vergessen Sie nicht, das Jobrad als Gehaltsextra auch in Stellenausschreibungen aktiv zu bewerben. So punkten Sie bei Fachkräften mit Extravorteilen und Ihrem klimabewussten Engagement. Kleiner Zusatzbonus: Letzteres wissen nicht nur potenzielle Bewerber, sondern auch Kunden und Partner zu schätzen.

Für Sie als Arbeitgeber ist die unverbindliche Preisempfehlung eines Fahrrads sekundär. Schließlich müssen Sie dieses für die berufliche und private Nutzung Ihres Mitarbeiters nicht kaufen – Sie leasen es nur. Und zwar für einen festen monatlichen Betrag. Da dieser jedoch vom Listenpreis abhängig ist, kann es sich gegebenenfalls lohnen, den Maximalwert des Bikes, das sich Ihr Mitarbeiter aussuchen kann, zu begrenzen. Übrigens: Im Zusammenhang mit Dienstfahrrädern gelten die Freigrenzen für Sachbezüge, die normalerweise bei 50 Euro liegt, ausdrücklich nicht. Die Leasingrate darf also höher liegen.

Unser Tipp: Sprechen Sie uns vor Vertragsabschluss ganz einfach an. Gemeinsam klären wir, wie hoch die monatlichen Leasingraten für E-Bike und Co. ausfallen dürfen und was Ihre Angestellten dafür bekommen können. Parallel dazu finden wir heraus, ob für Sie und Ihr Unternehmen ein Einzelvertrag oder ein Rahmenvertrag die beste Lösung ist.