und die ersten Beschäftigten für das E-Bike-Leasing im öffentlichen Dienst freigeschaltet werden, empfehlen wir Ihnen eine kurze Kontaktaufnahme. So können wir Ihnen detailliert erklären, welche Leasing-Varianten wir für Sie auf dem Gepäckträger haben, wie die Entgeltumwandlung funktioniert und welche weiteren Details beim Dienstrad-Leasing speziell von kommunalen Arbeitgebern zu berücksichtigen sind.
Die Vorteile des Fahrradleasings im öffentlichen Dienst für Arbeitgeber, Beschäftigte und Umwelt liegen auf der Hand:
Wir treten für Sie in die Pedale und garantieren Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket, mit dem Sie Ihre Mitarbeiter und die Umwelt glücklich machen.
Als öffentlicher Arbeitgeber möchten Sie sich fürs Fahrradleasing stark machen? Je nach Größe Ihres Unternehmens können Sie zwischen Rahmenverträgen und Einzelverträgen wählen. Sprechen Sie uns am besten zunächst ganz unverbindlich an – wir versorgen Sie mit allen relevanten Informationen. Tipp: Eine Kontaktaufnahme empfiehlt sich auch hinsichtlich etwaig zu berücksichtigender Vergabeverfahren. Unsere Experten klären Sie gern über alle Details auf.
Die Registrierung ist für Sie als Arbeitgeber selbstverständlich kostenfrei und mit wenigen Klicks erledigt. Anschließend senden wir Ihnen die Vertragsunterlagen zu. Jetzt heißt es nur noch, unterschreiben, Bestätigung abwarten und schon sind Ihre Mitarbeiter an der Reihe.
Ihre Arbeitnehmer registrieren sich ebenfalls kostenfrei auf unserer Plattform. Danach suchen sie sich selbst ein Bike bei einem unserer zahlreichen kooperierenden Händler aus.
Bike gefunden? Die Freischaltung ist reine Formsache: Wir geben das Leasing frei und Ihre Mitarbeiter schwingen sich auf den Sattel.
Leasing per Gehaltsumwandlung: Laut Tarifvertrag haben kommunale Angestellte die Möglichkeit, die Leasingraten monatlich vom Bruttogehalt abziehen zu lassen. Das nennt man Entgeltumwandlung – eine Lösung, die schnell, unkompliziert und günstig ist. Dadurch sparen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusätzlich bei den Lohn- und Sozialversicherungsabgaben.
Laut Tarifvertrag Fahrradleasing müssen Arbeitgeber aus dem öffentlichen Dienst einige Aspekte beachten, die für nicht-kommunale Arbeitgeber nicht gelten. Dazu gehört:
• das Angebot fürs Leasing muss allen Beschäftigten unterbreitet werden, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen
• der Leasingvertrag hat eine maximale Laufzeit von 36 Monaten
• nur ein Bike pro Arbeitnehmer
• das Fahrrad darf maximal 7.000,00 Euro kosten
• zu leasen sind alle Fahrräder gemäß § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
• die Versicherung trägt der Arbeitnehmer
Wer bei einem kommunalen Job ein Fahrrad über den Arbeitgeber least, kann damit nicht nur jeden Tag zur Arbeit fahren. Auch die private Nutzung ist erlaubt. Dafür wird ein Überlassungsvertrag aufgesetzt, der alle Details rund um die Nutzungsbedingungen regelt.