Ein S-Pedelec zu leasen, lohnt sich für viele Personengruppen, nicht nur für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sondern auch für Selbstständige. Letztere können die Leasingraten sogar als Unternehmensausgaben von der Steuer absetzen.
Besondere Voraussetzungen für das private S-Pedelec-Leasing gibt es nicht. Der Leasingvertrag wird direkt zwischen dem Leasinganbieter und dem späteren Nutzer abgeschlossen. Anschließend zahlt der Nutzer die monatlichen Raten regelmäßig an das Leasingunternehmen. Um Führerschein, Zulassung etc. muss sich der Leasingnehmer selbst kümmern.
Wer ein S-Pedelec als Dienstrad über den Arbeitgeber leasen möchte, muss diesen zunächst ins Boot holen. Da finanzielle Vorteile und ein Imagegewinn winken, entscheiden sich allerdings immer mehr Firmen dazu, ihren Arbeitnehmern das Leasen ein S-Pedelecs zu ermöglichen. Der Ablauf ist wie beim bekannten E-Bike-Leasing: Es wird ein Überlassungsvertrag aufgesetzt und der Arbeitnehmer erhält das S-Pedelec entweder als Gehaltsextra oder zahlt die monatlichen Leasingraten selbst (Gehaltsumwandlung).
Ein Speed-Pedelec zu leasen, bietet mehrere Vorteile:
Wer ein S-Pedelec kaufen möchte, muss in der Regel eine mittlere vierstellige Summe auf einen Schlag aufbringen oder sogar eine teure Finanzierung in Anspruch nehmen. Wer ein S-Pedelec least, muss dagegen nur einen überschaubaren monatlichen Betrag bezahlen. Besondere Vorteile bringt das Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber, da hier Steuerersparnisse winken.
Jetzt monatliche Rate berechnen
S-Pedelec leasen funktioniert am einfachsten über den Arbeitgeber. Dabei wird die Überlassung, wie bei jedem Fahrrad-Leasing, in einem Überlassungsvertrag geregelt. Die monatlichen Raten übernimmt entweder der Arbeitgeber (Fahrrad als Gehaltsextra) oder sie werden vom Arbeitnehmer gezahlt (Gehaltsumwandlung). Der Ablauf ist wie folgt:
Die Reichweite eines Speed Pedelecs ist abhängig von der Nutzung der Motorunterstützung und weiteren Faktoren. Mit einem voll aufgeladenen Akku sind aber locker 60 bis 100 Kilometer drin. Das reicht in den meisten Fällen aus, um bequem und schnell zur Arbeit zu kommen. Gerade neue Modelle sind deshalb als Dienstrad ideal und sehr gefragt.
Die Kosten für das Leasen eines Speed Pedelecs werden durch verschiedene Faktoren bestimmt. Maßgeblich ist der Preis des Bikes: Je teurer das Fahrrad ist, umso höher fallen auch die monatlichen Leasingraten aus. Zudem gibt es leasingfähiges E-Bike-Zubehör, das weitere Kosten verursachen kann. Wichtig ist es, eventuelle Folgekosten – zum Beispiel für ein Kennzeichen – von vornherein einzukalkulieren.
Genau wie beim Dienstrad-Leasing eines klassischen Fahrrads oder eines E-Bikes mit Motorunterstützung bis zu einem Tempo von maximal 25 km/h, besteht auch bei einem geleasten Speed Pedelec grundsätzlich die Möglichkeit, das Rad nach Ablauf des Leasingvertrags zu kaufen. Es kostet hierbei meist nur noch einen kleinen Teil des ursprünglichen Verkaufspreises. Alternativ kann man aber auch, sofern der Arbeitgeber mitspielt, ein neues E-Bike leasen.
Anders als für E-Bikes mit Motorunterstützung bis 25 km/h besteht für Räder mit Motorunterstützung bis 45 km/h Versicherungspflicht. Für ein solches Rad muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Experten empfehlen, diese direkt mit einer Teilkaskoversicherung zu koppeln. So ist ein Diebstahlschutz für das teure Pedelec automatisch inklusive.
Vom Leasing des schnelleren E-Bikes profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Firmen arbeiten aktiv an ihrem Image und der Mitarbeiterbindung. Zusätzlich sparen sie bei den Sozialabgaben. Doch auch der Mitarbeiter, der das Rad am Ende fährt, sichert sich Vorteile: Ein brandneues Bike zu niedrigen monatlichen Kosten fahren, bei den Sozialabgaben sparen und fit, flexibel und umweltfreundlich mit dem Fahrrad unterwegs sein – diese Argumente sprechen für sich.
Im Straßenverkehr werden Speed Pedelecs und nicht-motorisierte Räder sowie einfache E-Bikes unterschiedlich behandelt. Der Fahrradweg ist genauso tabu wie der Fußweg. Auch auf Feldwegen, Waldwegen oder Wirtschaftswegen, die nicht über eine entsprechende Kennzeichnung verfügen, dürfen sie nicht fahren. Ebenfalls wichtig: Die motorisierten Bikes dürfen nicht auf Gehwegen geparkt, sondern müssen, wie Autos, auf entsprechenden Parkflächen oder am Straßenrand abgestellt werden.
Genauso wie beim Leasing von herkömmlichen E-Bikes lässt sich auch das S-Pedelec-Leasing von der Steuer absetzen. Der geldwerte Vorteil wird mit 0,25 % des ursprünglichen Verkaufspreises des Bikes berechnet. Zusätzlich müssen die Anfahrtskilometer zur Arbeit nach der 0,03 %-Regel angegeben und besteuert werden.
Ob herkömmliches E-Bike, Fahrrad oder Speed Pedelec – für den Arbeitgeber entstehen beim Leasing grundsätzlich keine Kosten. Zumindest, wenn der Mitarbeiter die Leasingraten selbst übernimmt. Dann spart das Unternehmen sogar, weil sich das Gehalt, wegen der Leasingraten reduziert und weniger Sozialabgaben fällig werden. Kosten entstehen nur, wenn es das Pedelec als Gehaltsextra gibt – in diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber die Leasingraten.
Theoretisch gibt es keine Beschränkung für das Dienstrad-Leasing über den Arbeitgeber bzw. als Privatperson. So wird es problemlos möglich, ein weiteres Pedelec etwa für den Partner bzw. die Partnerin zu leasen. Wer sein E-Bike über den Arbeitgeber leasen möchte, sollte sich bei diesem allerdings zuerst erkundigen, ob er das Leasen mehrerer Diensträder für seine Mitarbeiter unterstützt.